Stealthing, Kondom heimlich abziehen ist strafbar

16.11.2020 A48d05bfbd4459bb496cf62c7d6dd801e1c8be3a

Das sogenannte „Stealthing“, also das heimliche Abziehen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs, ist strafbar.

Stealthing wird aus dem Englischen mit Verstohlenheit oder Heimlichtuerei (to stealth) übersetzt. Heimlich ist es deswegen, weil es nicht in Absprache und daher nicht im gegenseitigen Einverständnis mit der Geschlechtspartnerin passiert. Am 27. Juli 2020 entschied das Berliner Kammergericht im Fall eines Polizisten, der mit seiner Kollegin einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte. Was nicht einvernehmlich geschah war, dass er sein Kondom entfernte, ohne die Kollegin informiert oder gefragt zu haben.
 
 Laut dem Kammergericht werden „die Täter“ künftig mit einer Bewährungs- und Geldstrafe geahndet. In diesem Fall wurden „dem Opfer“ über 3.900 Euro Schadenerstatz zugesprochen und dem Täter 8 Monate auf Bewährung auferlegt.
 
Was ist Stealthing?
 
Mit Stealthing bezeichnet man das heimliche Abstreifen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs. Im oben genannten Fall hatte das Opfer extra vorher darauf hingewiesen, nur dann Sex haben zu wollen, wenn ein Kondom beim Akt verwendet wird. Sie hatte dieses selber über den Penis gezogen. Der Täter hatte das Kondom dann eigenwillig beim Stellungswechsel abgezogen und dann sogar in die Frau ejakuliert. 
 
Bei härteren Be- und Verurteilungen durch Gerichte kann dieses künftig dann sogar als Vergewaltigung beurteilt werden. Wie es sich verhält, wenn der Täter nicht in sein Opfer ejakuliert, wurde vom Gericht noch nicht abschließend beurteilt.
 
Autor: Stefan Mann
Foto: Anqa / Pixabay

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