Stealthing, Kondom heimlich abziehen ist strafbar
16.11.2020Das sogenannte „Stealthing“, also das heimliche Abziehen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs, ist strafbar.
Laut dem Kammergericht werden „die Täter“ künftig mit einer Bewährungs- und Geldstrafe geahndet. In diesem Fall wurden „dem Opfer“ über 3.900 Euro Schadenerstatz zugesprochen und dem Täter 8 Monate auf Bewährung auferlegt.
Mit Stealthing bezeichnet man das heimliche Abstreifen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs. Im oben genannten Fall hatte das Opfer extra vorher darauf hingewiesen, nur dann Sex haben zu wollen, wenn ein Kondom beim Akt verwendet wird. Sie hatte dieses selber über den Penis gezogen. Der Täter hatte das Kondom dann eigenwillig beim Stellungswechsel abgezogen und dann sogar in die Frau ejakuliert.
Bei härteren Be- und Verurteilungen durch Gerichte kann dieses künftig dann sogar als Vergewaltigung beurteilt werden. Wie es sich verhält, wenn der Täter nicht in sein Opfer ejakuliert, wurde vom Gericht noch nicht abschließend beurteilt.
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