Tantra Salon keine Prostitution

22.05.2020 938bcf1f9c18ed335bc6f4e39ca51999fe527845

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass Tantra-Massage-Studios nicht Bordellbetrieben gleichzustellen sind.

Schon seit langer Zeit ist es der Branche ein Dorn im Auge, dass Wellness-Angebote, wie Tantra Massagen, Prostitution-Dienstleistungen gleichgesetzt werden. Damit ist vorläufig Schluss, wenn die Stadt Essen nicht noch Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 19. Mai 2020 (AZ 20 L 589/20) vor dem Oberverwaltungsgericht einlegt.
                                                                                               
Ein Tantra-Massage-Studio hatte gegen eine Schließung der Einrichtung im Rahmen der Pandemie-Maßnahmen geklagt. Andere Wellnness-Einrichtungen, wie Massage-Salons, Friseure oder Maniküre-Läden hatten bereits öffnen dürfen. Grundlage für die weiterbestehende Schließung durch die örtlichen Behörden war die Einstufung eines Tantra-Massage-Salons als Prostitutionsstätte. Das Gericht hat nun entschieden, auch wenn während der Tantra-Massage der Intimbereich des Kunden berührt wird, dass die Abläufe eines Bordells, im Gegensatz zur Tantra-Massage grundsätzlich, anders zu bewerten seien und damit eine Gleichstellung dieser beiden Business-Zweige nicht gegeben sei. Damit dürfen Tantra-Massage-Salons unter den bekannten Auflagen auch während der Pandemie öffnen.
 
 
Diese neue Rechtsgrundlage dürfte künftig auch bei der Konzessionierung und deren Auflagen zum Betrieb dieser Salons eine positive Auswirkung haben. Nicht zuletzt sollte sich durch dieses Urteil auch die gesellschaftliche Betrachtungsweise an dieser Dienstleistung zum Neutralen verändern.
 
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KiraHundeDog from Pixabay

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